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Sport 2000 Putz

Ingo Ortner @ the Lounge
(c) Hannes Pieler-Lexer
Als hätte die Welt keine anderen Sorgen. Allein beim Lesen des Artikels darf sich jeder fragen, wo in der modernen Zeit noch Raum für Hausverstand und Freiheit bleibt. Wie konnte es überhaupt soweit kommen, dass Grundbesitzer und Ausnahmekletterer vor Gericht treffen müssen? Abgesehen davon, dass der Grad von Reglementierungen des Alltags inzwischen ohnehin vielfach unerträglich ist, darf man nachfragen: "Wer hat beim Grundeigentümer gepetzt und warum?"

Dem Petzer sei gesagt: 
... Herr, die Not ist groß!
Die ich rief, die Geister
Werd’ ich nun nicht los.



Markus Sebestyen, KLEINE Kärnten, 10. September 2024

Kletterer wurden von Grundbesitzer wegen Anbringen von Bohrhaken geklagt.

Wird das vom Gericht als Besitzstörung bewertet, hätte das laut Alpenverein weitreichende Konsequenzen. Nur einmal wurde die "Grüne Nase" über diese Route erklommen

Über drei Jahre hinweg wurde in den Karnischen Alpen eine Kletterroute auf den Gabelekopf in 2289 Metern Seehöhe erschlossen. Die Wand gilt als eine der längsten in Kärnten und ist sicher nichts für Amateure oder gar Hobbybergsteiger. Ein Absturz würde mit großer Wahrscheinlichkeit tödlich enden.

Auf ihrem Weg zum Gipfel haben zwei Kärntner Bergführer dann vor zwei Jahren in Abständen von 15 bis 20 Metern rund 40 sogenannte Bohrhaken eingeschlagen. Diese werden mit einem Durchmesser von einem Zentimeter rund acht Zentimeter tief im Felsen verankert. Vor einiger Zeit bekamen die beiden Kletterer, die die Löcher gebohrt haben, unerwartet Post. Der Grundbesitzer hat geklagt.

In der alpinen Community ist die Aufregung seither groß. Bekommt der Kläger recht, hätte das mit großer Sicherheit weitreichende Folgen. "Das wäre der Tod des alpinen Kletterns, wie wir es kennen", heißt es von den beiden Beklagten, die vom Alpenverein einen Anwalt gestellt bekommen haben. Auch im umgekehrten Fall kann ein Urteil einen Flächenbrand in der Beziehung zwischen, Natur, Privatpersonen, Tourismus und Grundbesitzern nach sich ziehen. Das ist auch allen Beteiligten bewusst. So oder so kann man davon ausgehen, dass das Urteil den Weg zum Obersten Gerichtshof findet. Ein Präzedenzfall ist im Werden.


Vergleich gescheitert

Am Dienstag wurde am Landesgericht Klagenfurt mehr als vier Stunden lang verhandelt. Auf einen Vergleich konnte man sich nach zwischendurch durchaus wohlwollenden Diskussionen nicht einigen, ein Urteil fiel wenig überraschend ebenso noch nicht. Im Oktober will sich der zuständige Richter auf dem Weg zu einem Lokalaugenschein machen. Ob mit dem Auto und anschließend zu Fuß oder gleich mit dem Helikopter dürfte noch offen sein. Das wird am Ende auch die Witterung mitentscheiden.

Vor Ort soll dann unter anderem geklärt werden, ob die beiden Alpinisten mit den Bohrungen in den Kalkstein für ihre Haken einen unzulässigen Eingriff in das Eigentum eines Dritten getätigt haben oder ob der Grundstücksbesitzer diese Form des Alpinismus dulden muss. Die beiden Beklagten verstehen jedenfalls die Welt nicht mehr. "Seit es Erstbesteigungen gibt, sind wir die ersten, die dafür vor Gericht landen", sagen sie. "Bohrhaken sind seit Jahrzehnten State of the Art. Und das auf der ganzen Welt. Jeder macht das so. Von Reinhold Messner und allen Stars abwärts", gaben sie vor Gericht zu Protokoll.

Besteigen würden sie den Gabelekopf - auch Grüne Nase genannt - aufgrund des hohen Schwierigkeitsgrades und der enormen Gefahr über diese rund 750 Höhenmeter lange Route, die in einem Magazin des Alpenvereins auch "Tag des jüngsten Gerichts" genannt wurde, nicht mehr. Das sei eine einmalige Sache gewesen. "Warum dann dieser enorme Aufwand?", wollte der Richter wissen. "Die Liebe zum Alpinismus und dafür, etwas zu entdecken. Natürlich spielen auch Ehrgeiz und Stolz eine Rolle", sagten die Beklagten. In Kärnten gebe es laut ihnen maximal noch zwei andere Personen, die in der Lage wären, diesen Anstieg zu meistern. Um das Ziel zu erreichen, müsste man auch eine Nacht in der Wand verbringen, was bei der Erstbesteigung auch passiert ist.


Besitzer pocht auf Entfernung

Der Kläger befürchtet Nachahmer und sieht sich in seiner forstwirtschaftlichen Tätigkeit sowie in seiner Jagdausübung gestört. Er wirft den beiden Bergführern vor, mit dieser Erstbesteigung auf seinem Grund Werbung in eigener Sache betrieben und damit auch einen wirtschaftlichen Nutzen daraus gezogen zu haben. Die Bohrhaken müssen wieder entfernt werden, wird gefordert. In den Vergleichsgesprächen zeigte man sich auch bereit, sich mit der Entfernung jedes zweiten Hakens zufriedenzugeben. Ein ausschlaggebender Punkt des Rechtsstreits dürfte auch die Tatsache sein, dass vor der Besteigung der Grünen Nase nicht um Erlaubnis gefragt wurde.




Bei Fragen, Anregungen und/oder Ergänzungswünschen, ... bitte per E-Mail. Danke. Falls auch ihr ein Thema berichtenswert erachtet bzw. selbst dazu schreiben wollt.

Ingo Ortner | T +43 699 12647680
info@bergsteigerdorf-mauthen.at



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Bergsteigerdorf Mauthen, 2024-11-21
Weitwandern in den Südalpen: Karnischer Höhenweg • KHW 403
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